Erbrecht

Wir beraten sie in erbrechtlichen Angelegenheiten gerne, wenn der Erbfall bereits eingetreten ist. Oder möchten Sie Vorkehrungen für den (eigenen) Erbfall treffen? Wir vertreten Ihre Interessen sowohl außergerichtlich, als auch erforderlichenfalls im Rahmen eines Gerichtsverfahrens.

Unsere Leistungen umfassen dabei unter anderem folgende Tätigkeiten

  • Testamente, gemeinschaftliche Testamente, notarielle Testamente, Behindertentestamente und Erbverträge
  • Anordnungen von Vermächtnissen oder Auflagen
  • Teilungsanordnung oder Vorausvermächtnis
  • Pflichtteilsrecht und Pflichtteilsentziehung
  • Vor- und Nacherbfolge
  • Verfügungen von Lebenspartnern und von Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft
  • Enterbung
  • Ausschlagung von Erbschaften
  • Verfügungen von Ehegatten mit gemeinsamen Kindern und Ehegatten mit Kindern aus früherer Ehe
  • Testamentsvollstreckung
  • Erstellung von Patientenverfügungen, Vorsorge-/ Generalvollmachten und Betreuungsverfügungen
  • Unternehmensnachfolge
  • Lebzeitige Schenkungen

Ihre Ansprechpartner:

Rechtliche oder steuerliche Fragen?